Betriebliche Gesundheitsförderung (§§ 20 und 20a SGB V)
Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Unternehmen dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter leistungsfähig, motiviert und gesund bleiben.
Arbeitgeber können pro Mitarbeiter bis zu 500 € jährlich für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben, als Sonderleistung zur Gesundheitsförderung ausweisen und steuerlich geltend machen (§3 Nr.34 EStG, SGB V §20a). Maßgebend für die Finanzämter sind die Kriterien des Leitfadens für Prävention des GKV-Spitzenverbandes.
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Zum Beispiel:
Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates
- Rückentrainingsprogramm zur Kräftigung und Stabilisierung des Rückens
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch ein angeleitetes Trainingsprogramm
- Praktische und theoretische Elemente mit direktem Bezug zum eigenen Arbeitsplatz
- Büro-Massagen, um Rücken- und Nackenbeschwerden zu lindern oder ihnen vorzubeugen
Vorteile und Effekte der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Wirtschaftliche Vorteile durch sinkende Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter
- Motivationssteigerung durch Innovation und Identifikation mit ihrem Unternehmen
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter
- Zunehmende Qualitätsverbesserung durch die erhöhte Leistungsfähigkeit
- Größere Arbeitszufriedenheit durch mehr Lebensfreude
- Verbesserung Ihres Betriebsklimas
- Geringere Gesundheitsbelastung durch die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse
- Imageverbesserung durch innovative Gesundheitsförderung
Angebot Betriebliche Gesundheitsförderung
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